BGB § 622 (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Laut Gesetz beträgt die KF in der Probezeit 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag ist aber 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

Der Arbeitnehmer möchte nun nach 2 Wochen gehen. Was ist zulässig?

  • Björn Tantau@swg-empire.de
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    3 months ago

    Das was im Vertrag steht, da längere Kündigungsfristen in der Regel als positiv für den Arbeitnehmer verstanden werden.

    Aber normalerweise kann man mit dem AG über so etwas reden und wenn das nicht totale Arschlöcher sind sollten die sich darauf einlassen.

    • Sockenklaus@sh.itjust.works
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      3 months ago

      Das was im Vertrag steht

      Nein, BGB sticht Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, egal, was im Arbeitsvertrag steht.

      Quelle: Ich bin für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich und habe wahrscheinlich den smartesten Personalverwalter Norddeutschlands.